L17-Führerschein – der frühe Führerschein

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Der vorgezogene Führerschein gilt für Klasse B. Viele junge Leute möchten bereits mit 17 Jahren Auto fahren. Diese Möglichkeit besteht in bestimmten Ländern. Der L17-Führerschein berechtigt zwar zum Führen eines PKWs, jedoch sind einige Beschränkungen zu beachten. Die Jugendlichen dürfen schon mit 15,5 Jahren ihre Ausbildung in Fahrschulen beginnen. Die Lenkberechtigung mit dreijähriger Gültigkeit erhalten Sie mit 17 Jahren. Es handelt sich hier um einen Probeführerschein. Im ersten Jahr, nachdem Sie im Besitz der Lenkberechtigung sind, ist es zwingend vorgeschrieben, dass Sie eine Mehrphasenausbildung durchführen. Die komplexe Mehrphasenausbildung beinhaltet Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstraining.


Perfektionsfahrten

Die Perfektionsfahrten sind erforderlich, um auch die Blicktechnik zu verbessern. Der Fokus liegt auf der Fahrweise. Auf Sicherheit bedacht und umweltbewusst fahren, ist nicht nur für die Anfänger relevant, auch für ältere Autofahrer gelten diese Bedingungen. Für die jungen Leute, die eine Lenkberechtigung besitzen, ist es dank der intensiven Schulungen auch zukünftig selbstverständlich, treibstoffsparend zu fahren. Soziales Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ist Bestandteil der Ausbildung. Perfektionsfahrten dauern ca. zwei Stunden, ein Nachgespräch findet nach Beendigung der Fahrt statt. Die Neulinge lernen, verantwortungsbewusst und umsichtig zu fahren.


Fahrsicherheitstraining

Dieser Teil der Mehrphasenausbildung bezieht sich auf die Bremstechnik und das rechtzeitige Ausweichen, um Unfälle zu vermeiden. Defensiv und vorausschauend fahren, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen. Das Fahrsicherheitstraining besteht aus sechs Unterrichtseinheiten, die sowohl den theoretischen als auch den praktischen Bereich betreffen. Im verkehrspsychologischen Gruppengespräch ist den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, über Unfalltypen und Risiken zu diskutieren.


Im Ausland gelten andere Vorschriften

Sie wollen eine Fahrt ins Ausland wagen? Nach dem 18. Geburtstag ist mit dem L17-Führerschein das Fahren in allen Ländern erlaubt, vorher können Sie nur in bestimmten Ländern fahren. Berücksichtigen Sie, dass häufig ein internationaler Führerschein verlangt wird oder zumindest eine englische Übersetzung.

Fahren mit Begleitung

Für Jugendliche unter 18 Jahren ist es zwingend vorgeschrieben, dass sie 3.000 km in Begleitung älterer Führerscheininhaber fahren. Dies ist zwar in der Theorie möglich, aber in der Praxis nicht immer realisierbar. Nicht alle Jugendlichen finden Begleitpersonen, die gewillt sind, insgesamt 3.000 km als Begleitperson mitzufahren. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, eine geeignete Begleitperson zu finden, müssen Sie mit 18 Jahren den regulären Führerschein machen und natürlich nochmal bezahlen. Dieses Problem besteht bei vielen Fahranfängern.


Diese Vorschriften sollte man einhalten

Zu Beginn der Ausbildung sind Sie mindestens 15, 5 Jahre alt. Wenn Sie Ihren Schein beantragen, sind Begleitpersonen anzugeben. Ohne Begleitperson dürfen Sie keine Ausbildungsfahrten unternehmen. Darüber hinaus ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung für den Erhalt des L17-Führerscheins. Ein ärztliches Gutachten benötigen Sie ebenfalls. Für die Grundausbildung sind Pflichtstunden zu berücksichtigen. Die theoretische Ausbildung besteht aus 32 Stunden, die praktische Schulung haben Sie mit 12 Stunden absolviert.

 


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